Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2022 - IX ZB 15/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39616
BGH, 24.11.2022 - IX ZB 15/22 (https://dejure.org/2022,39616)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2022 - IX ZB 15/22 (https://dejure.org/2022,39616)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2022 - IX ZB 15/22 (https://dejure.org/2022,39616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,39616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 3 S 1 InsO, § 64 Abs 3 S 2 InsO, § 303 ZPO, § 567 Abs 2 ZPO
    Vergütung des Insolvenzverwalters: Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Zwischenbeschluss des Beschwerdegerichts über die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines Insolvenzgläubigers; Beschwer des sich gegen die Vergütungsfestsetzung wendenden ...

  • IWW

    § 577 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 303 ZPO, § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unstatthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Zwischenbeschluss des Beschwerdegerichts über die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines vorläufigen Insolvenzgläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Maßgeblichkeit der bei einem ...

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Kein Rechtsmittel gegen Zwischenbeschluss des Beschwerdegerichts (hier: Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Beschwer bei einer Beschwerde eines Insolvenzgläubigers gegen einen Vergütungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 64 Abs. 3 S. 1; ZPO § 303
    Unstatthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Zwischenbeschluss des Beschwerdegerichts über die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines vorläufigen Insolvenzgläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Maßgeblichkeit der bei einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsmittel gegen einen Zwischenbeschluss des Beschwerdegerichts über die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines vorläufigen Insolvenzgläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; zur Höhe der Beschwer eines Insolvenzgläubigers, der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Insolvenzverwaltervergütung - und die Beschwer eines Insolvenzgläubigers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzverfahren - und der Zwischenbeschluss des Beschwerdegerichts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 197
  • NZI 2023, 188
  • WM 2023, 182
  • BB 2023, 596
  • Rpfleger 2023, 305
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 15/22
    Die Zulassung des Rechtsmittels führt hingegen nicht dazu, dass dadurch ein - wie hier - gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug erst eröffnet wird (BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, 15; vom 5. Dezember 2012 - I ZB 7/12, MDR 2013, 485 Rn. 10; vom 16. November 2016 - VII ZB 59/14, MDR 2017, 105 Rn. 8).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06

    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 15/22
    Ein Zwischenbeschluss über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist wie ein entsprechendes Zwischenurteil gemäß § 303 ZPO nicht gesondert anfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1987 - IVa ZR 135/86, BGHZ 102, 232, 236; vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, NJW 2007, 1466, 1467, insoweit in BGHZ 170, 180 nicht abgedruckt; Beschluss vom 9. Mai 2018 - IV ZR 264/17, ZEV 2018, 410 Rn. 7).
  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 59/14

    Rechtsmittel gegen einen eine Kostenentscheidung enthaltenden Ergänzungsbeschluss

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 15/22
    Die Zulassung des Rechtsmittels führt hingegen nicht dazu, dass dadurch ein - wie hier - gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug erst eröffnet wird (BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, 15; vom 5. Dezember 2012 - I ZB 7/12, MDR 2013, 485 Rn. 10; vom 16. November 2016 - VII ZB 59/14, MDR 2017, 105 Rn. 8).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 7/12

    Zwischenstreit über die Nebenintervention: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 15/22
    Die Zulassung des Rechtsmittels führt hingegen nicht dazu, dass dadurch ein - wie hier - gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug erst eröffnet wird (BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, 15; vom 5. Dezember 2012 - I ZB 7/12, MDR 2013, 485 Rn. 10; vom 16. November 2016 - VII ZB 59/14, MDR 2017, 105 Rn. 8).
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 15/22
    Ein Zwischenbeschluss über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist wie ein entsprechendes Zwischenurteil gemäß § 303 ZPO nicht gesondert anfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1987 - IVa ZR 135/86, BGHZ 102, 232, 236; vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, NJW 2007, 1466, 1467, insoweit in BGHZ 170, 180 nicht abgedruckt; Beschluss vom 9. Mai 2018 - IV ZR 264/17, ZEV 2018, 410 Rn. 7).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 162/10

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters: Wert des

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 15/22
    Wie bei einer Berufung beurteilt sich der für die Zulässigkeit maßgebliche Wert des Beschwerdegegenstandes dabei nach dem Betrag, um den der Beschwerdeführer durch den Festsetzungsbeschluss in seinem Recht verkürzt zu sein behauptet und in dessen Höhe er mit seinem Beschwerdeantrag die Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung begehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - IX ZB 162/10, ZInsO 2012, 972 Rn. 10).
  • BGH, 09.05.2018 - IV ZR 264/17

    Stufenklage auf Zahlung von Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung; Richten des

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 15/22
    Ein Zwischenbeschluss über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist wie ein entsprechendes Zwischenurteil gemäß § 303 ZPO nicht gesondert anfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1987 - IVa ZR 135/86, BGHZ 102, 232, 236; vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, NJW 2007, 1466, 1467, insoweit in BGHZ 170, 180 nicht abgedruckt; Beschluss vom 9. Mai 2018 - IV ZR 264/17, ZEV 2018, 410 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2023 - 3 U 76/22

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei sofortiger Beschwerde eines Insolvenzgläubigers

    aa) Die Führung der sofortigen Beschwerde - die mangels Erreichens des in § 567 Abs. 2 ZPO bezeichneten Mindestwerts des Beschwerdegegenstands tatsächlich unzulässig war (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - IX ZB 15/22) - bzw. der Erinnerung durch den Kläger stellte sich hier nach ihrem äußeren Erscheinungsbild ausschließlich als Wahrnehmung von Aufgaben des Klägers in seinem eigenem Rechts- und Geschäftskreis und damit als objektiv eigenes Geschäft dar, so dass eine Vermutung, dass der Kläger (auch) ein Geschäft der Insolvenzmasse führen wollte, nicht in Betracht kommt.
  • OLG Stuttgart, 02.08.2023 - 3 U 76/22

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei sofortiger Beschwerde eines Insolvenzgläubigers

    aa) Die Führung der sofortigen Beschwerde - die mangels Erreichens des in § 567 Abs. 2 ZPO bezeichneten Mindestwerts des Beschwerdegegenstands tatsächlich unzulässig war (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - IX ZB 15/22) - bzw. der Erinnerung durch den Kläger stellte sich hier nach ihrem äußeren Erscheinungsbild ausschließlich als Wahrnehmung von Aufgaben des Klägers in seinem eigenem Rechts- und Geschäftskreis und damit als objektiv eigenes Geschäft dar, so dass eine Vermutung, dass der Kläger (auch) ein Geschäft der Insolvenzmasse führen wollte, nicht in Betracht kommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht